Teil D Feuerwehrplan
Der Feuerwehrplan umfasst Einsatzplanung der Feuerwehr- und Rettungskräfte im Einsatzfall. Er bildet Anfahrt- und Auffahrwege der Rettungskräfte und zeigt Flächen auf die für den Einsatzfall durch die Rettungskräfte benötigt werden.
Zudem enthält er die Laufkarten für die Feuerwehreinsatzkräfte, die in der Brandmeldezentrale hinterlegt sein müssen, um einen raschen und verzugsfreien Lösch- und Rettungseinsatz sicherstellen zu können.
Der Feuerwehrplan und die Laufkarten werden nach Auflage der Aufsichtsbehörde (Landratsamt / Bauamt) ausschließlich durch berechtigte Bauarchitekten mit Zusatzausbildung Brandschutz erstellt. In er Regel wird dies mit einem Brandschutzgutachten erstellt. Eine freiwillige Umsetzung ist jederzeit möglich.
Nach Erstellung muss das Brandschutzgutachten, Feuerwehreinsatzplan und die Laufkarten auf bauliche Übereinstimmungen geprüft werden. Brandschutzmaßnahmen gemäß Gutachten sind umzusetzen und jährlich auf Richtigkeit, Vollzähligkeit und Umsetzbarkeit zu prüfen.
Die Prüfung erfolgt in der Regel durch den Brandschutzbeauftragten, oder einer durch den Brandschutzbeauftragten erstellte Checkliste.