Ablage Brandschutz
Grundsätzlich gilt im Bereich der Schutzaufgaben die Nachweispflicht. Betreiber, Inhaber, Geschäftsführer sind grundsätzlich in der Umsetzung verpflichtet einen Nachweis zu führen.
Daher sind in der Ablage folgende Inhalte abzulegen:
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