Anlagentechnischer Brandschutz
Bestandteile des anlagentechnischen Brandschutzes sind:
· Feuerlöscher (Berechnung und Bereitstellung gemäß BG Vorschrift erfolgt)
· Sicherheitsbeleuchtung (Vorhanden, Funktion und Installiert)
· Brandmeldeanlage (Rauch- und Brandmelder vorhanden, Funktion und Installiert)
· Brandschutztüren wenn erforderlich
Diese Einrichtungen (manuelle und automatische Brandschutzanlagen und Brandbekämpfungseinrichtungen) verbessern den Brandschutz im Objekt.
Diese werden nach den anerkannten Regeln der Technik errichtet und regelmäßig geprüft.
Die vorgeschriebenen Prüf- und Wartungsintervalle sind einzuhalten und in einem (Wartungsbuch, oder Nachweis) zu dokumentieren.
Brandschutzanlagen dürfen nur in Abstimmung mit den hierfür verantwortlichen Personen außer Betrieb genommen werden. Eine Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle ist in jedem Fall erforderlich um Kompensationsmaßnahmen abzustimmen (Brandwachen, Verringerung von Brandlasten usw.).
Besonders wichtig ist, dass das Personal und die Bewohner/innen in die Wirkungsweise und Handhabung der o.g. Anlagen unterwiesen werden. Sei des durch Aushang, oder Unterweisung und Schulung.