Teil B Evakuierungsplan
Dier Evakuierungsplan (Aushang Flucht- und Rettungswege) ist Grundlage für den Betrieb im Bereich Verwaltung und Gewerbe. In Wohnobjekten derzeit nicht zwingend vorgeschrieben.
Evakuierungspläne sind Grundlagendokumente für die Evakuierung und Rettung. Sie dient der Information von Beschäftigten, aber auch Besuchern. Evakuierungspläne werden in der Regel durch den Planungsarchitekten umgesetzt, oder auf Anforderung durch den Betreiber durch Fachkräfte erstellt.
Die Erstellung ist ausschließlich durch Fachpersonal umzusetzen. Der Standort ist grundsätzlich so zu wählen, dass dieser schnell aufgenommen werden kann. Die Ausführung des Evakuierungsplanes ist so auszuführen, das diese leicht und schnell aufgenommen werden können.
Aushänge von Flucht- und Rettungsplänen sind in allen Ebenen an gut erreichbaren Orten vorgesehen. Der Standort und der Aushang ist dabei so zu wählen, dass diese gut verständlich sind.