IMS Services Brandschutz
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Brandschutzanlagen sind ständig durch Fachunternehmen (i.d.R. Hersteller, Lieferanten, Einbauunternehmen) zu warten. Die Wartung und Pflege ist durch einen Wartungsvertrag umzusetzen und nachzuweisen.

Eine Pflicht zur gewerblichen Ausstattung erfolgt über die zuständige Landesbehörde (Landratsamt, oder Stadtbauamt) im Rahmen der Nutzungsgenehmigung, oder Änderungsgenehmigung. Eine freiwillige Ausstattung entbindet nicht von der Wartungs- und Prüfpflicht.

Prüfpflichtige Anlagen Brandschutz:

  • Brandmeldeanlagen (BMA, BMZ)

  • Weitere Brandschutzanlagen (Beispiel: Entrauchungsanlagen)

  • Rauch-und Feuermelder

  • Brand- und Rauchschutztüren

 

Die Prüfung von handelsüblichen Rauch- und Feuermelder nach DIN 15676  (Privatwohnungen) können durch das Unternehmen selbst und auch durch den Mieter nach Anweisung gewartet und gepflegt werden. Folgende Prüfungen und Wartungen sind erforderlich:

  • Sichtkontrolle täglich

  • Funktionsüberwachung (Sichtkontrolle) täglich

  • Funktionskontrolle durch Prüftaste, oder Steuerung (App) jährlich

  • Reinigung Gehäuse (Staub, Insekten) jährlich

Die Prüfungen sind zu dokumentieren und nachzuweisen.


Download Deckblatt Wartungsverträge
O2R10 Brandschutz Wartungsverträge
O2R10_Brd_Wartungsverträge.docx (21.25KB)
Download Deckblatt Wartungsverträge
O2R10 Brandschutz Wartungsverträge
O2R10_Brd_Wartungsverträge.docx (21.25KB)