Brandmeldeanlage (BMA) Brandmeldezentrale (BMZ)
Eine Brandmeldeanlage, Anlagen zum Brandschutz, Ausstattungen zum Brandschutz bedürfen der Einweisung und ständigen Unterweisung. Entsprechende vorzuhaltende Unterlagen sind in der Brandschutzordnung des Unternehmens abzulegen.
Folgende Unterlagen sind vorzuhalten:
· Betriebsgenehmigung
· Handbuch
· Bedienungsanleitung
· Technisches Datenblatt
· Verhalten bei Störung und Rückstellung (Aushang bei Rückstellung erforderlich)
· Nachweis der Ersteinweisung
· Anschrift Hersteller / Lieferant / Einbauunternehmen
Bei handelsüblichen Geräten ist die jeweilige Gebrauchsanweisung mit CE Kennung abzulegen.