Um den Brandschutz durch organisatorische Maßnahmen regeln zu können und das Betriebspersonal im Bereich Brandschutz, Evakuierung und Erste Hilfe einweisen zu können sind folgende Maßnahmen durch den Unternehmen umzusetzen:
Vor Arbeitsbeginn / Objektnutzung (Personal):
· Einweisung Objekt
· Einweisung Flucht und Rettungswege
· Maßnahmen bei Brandalarm
· Maßnahmenbei Evakuierung
· Einweisung BMA
· Einweisung Rückstellung BMA
· Brandmeldung
· Einweisung Brandschutzmaßnahmen (Bedienung von Feuerlöschern)
Mindestens alle 12 Monate (Personal):
· Maßnahmen bei Brandalarm
· Maßnahmenbei Evakuierung
· Einweisung Brandschutzmaßnahmen (Bedienung von Feuerlöschern)
· Brandmeldung
· Praktische Evakuierungsübung
Die Umsetzung ist mit Unterschrift der Teilnehmer und Inhalt der Ausbildung nachzuweisen.
Ausbildung zum Evakuierungshelfer gemäß § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und Arbeitsstättenrichtlinie (ASR) 2.2
Folgende Inhalte sind durch die staatlich geprüfte Fachkraft für Arbeitssicherheit und vorbeugenden Brandschutz in einem Mindestzeitansatz von 90 Minuten theoretischer und praktischer Ausbildung zu vermitteln:
Die Umsetzung ist mit Unterschrift der Teilnehmer und Inhalt der Ausbildung nachzuweisen. Die Ablage erfolgt in der Brandschutzorganisation des Unternehmens.
Brandschutzübungen an Schulen
Brandschutz liegt in der Hand der Bundesländer. In der Regel werden an Schulen 2 Evakuierungsübungen mit allen beteiligten Personen (Schüler, Lehrkräfte, Beschäftigte, Feuerwehreinsatzkräfte vor Ort und Kommunen) umgesetzt. Diese Umsetzungen sind Dokumentationspflichtig.