O2R4 Brandschutzbegehung Ablage (3 Jahre)
Ablage Brandschutz
Sind die Mängel gemäß Begehungsbericht abgestellt, ist eine Aufbewahrungs- und Nachweisfrist von 3 Jahren, nach Abstellung aller Mängel vorgeschrieben. Zum Nachweis sind auch Abstellungshinweise, Rechnungen und Aufträge abzulegen. Die Ablage erfolgt in der Brandschutzorganisation des Unternehmens.
Zu keinem Zeitpunkt ist IMS Services für die Abstellung erkannter Mängel verantwortlich.
Wichtige Information
Die Begehungsberichte sind mindestens 3 Jahre nach Abstellung der erkannten Mängel aufzubewahren. Die Umsetzung der Mangelabstellung ist Nachweispflichtig.
Hinweis:
Die Brandschutzbegehung und Arbeitsschutzbegehung kann in einem gemeinsamen Bericht erfasst werden. Die Ablage erfolgt über die Organisation Brandschutz.