Die Informationen Brandschutz für Beschäftigte, Mieter, Bewohner von Einrichtung (Seniorenheime, Wohngemeinschaften usw.), sollen kurz und prägnant die wichtigsten Verhaltensregeln und Anweisungen zum Brandschutz wiedergeben.
Für Mieter können Aushänge in den Wohnobjekten allgemein aushängen, oder als Anlage zum Mietvertrag vorgesehen werden. In Einrichtungen der Pflege sollten diese an der Innenseite der Zimmertür, ähnlich wie in Hotels, der Rettungswege zeichnerisch dargestellt und daneben die wichtigsten Informationen zusammengefasst werden. Diese Maßnahmen dienen nicht nur den Bewohnern, die i.d.R. nicht in der Lage sind entsprechende Evakuierungsmaßnahmen umzusetzen, sondern auch Besuchern, Gästen und Beschäftigten.
Beschäftigte sollten diese Information in Schulungen und Unterweisungen erfahren und zusätzlich den Erhalt unterzeichnen. Eine Ablage in der Personalakte des Unternehmens wird angeraten.
Anlagen: